Der ärztliche Gutachter muss ein Arzt sein, der mit auch psychischen Erkrankungen vertraut ist.
Alle Tätigkeiten eines Berufsbetreuers unterliegen der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Besonders eingreifende Entscheidungen im Bereich der Persönlichkeitsrechte, die z.B. die Gesundheit, das Leben, die Wohnung oder das Vermögen einer betreuten Person betreffen, bedürfen immer einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
Das Betreuungsrecht gibt es seit 1992. Es löste damals das Vormundschaftsrecht ab. Seitdem werden Menschen nicht mehr entmündigt, sondern bleiben durch das neue Betreuungsrecht geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.
Wunsch und Wille der betreuten Person sind für Betreuer bindend und damit die Maxime für ihre Handlungen.
Ausnahmen gibt es nur dort, wo das eigene Wollen des Betreuten seinem Wohl nicht zuträglich ist. Die Betreuung sorgt für eine ins Recht Setzung der betroffenen Menschen. Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit auf Betreuung angewiesen – ihnen stehen rund 12.000 Berufsbetreuer, Behördenbetreuer, Vereinsbetreuer sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung.